"Liebe Mitarbeiter, über die Berufsgenossenschaft seid ihr bei mir abgesichert. Aber ich mache noch mehr für euch!"
Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Arbeitsunfällen. Doch die meisten Unfälle passieren außerhalb der Arbeitszeit – und genau dort endet der gesetzliche Schutz. Eine betriebliche Unfallversicherung schließt diese Lücke.
Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft greift bei Arbeits- und Wegeunfällen. Eine ergänzende betriebliche Unfallversicherung schließt Lücken, die darüber hinausgehen.
Rund 60 Prozent aller Unfälle ereignen sich außerhalb der Arbeitszeit – genau dort, wo der gesetzliche Schutz endet.
Je nach Tarif lässt sich der Schutz auf den privaten Bereich ausweiten – für Mitarbeitende, Führungskräfte oder Geschäftsführer.
Viele Konzepte beinhalten einen persönlichen Unfallberater, der rund um die Uhr erreichbar ist und bei Schadenmeldung, Reha-Maßnahmen oder der Rückkehr in den Alltag unterstützt – abhängig vom gewählten Tarif.
Eine Gruppenunfallversicherung lässt sich meist bereits für wenige Mitarbeitende abschließen. Die Beiträge trägt in der Regel der Arbeitgeber und sie sind häufig steuerlich absetzbar.
Als Baustein eines größeren Benefitkonzepts stärkt die Gruppenunfallversicherung die Wahrnehmung: der Arbeitgeber kümmert sich – auch über die Pflicht hinaus.
Wir zeigen Ihnen, welcher Schutz für Ihr Team sinnvoll ist – abgestimmt auf Ihre Branche und Ihre Mitarbeiterstruktur.