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Ratgeber · Private AltersvorsorgeEntwurf – noch nicht veröffentlicht
Riester war gestern: Was die neue private Altersvorsorge ab 2027 wirklich bedeutet

Ein umfassender Ratgeber zur Rentenreform 2027: Altersvorsorgedepot, Förderung, Kosten, Flexibilität – und was aus Ihrem Riester-Vertrag wird.

Frau Müller aus Wandsbek hat einen Riester-Vertrag. Sie weiss das genau, weil sie sich noch gut an den Termin erinnert, an dem sie ihn abgeschlossen hat – irgendwann Anfang der 2010er-Jahre, mit gutem Gewissen, weil der Staat ja dazuzahlt. Seitdem bucht ihre Bank jeden Monat einen kleinen Betrag ab, einmal im Jahr kommt ein Schreiben mit Zahlenkolonnen, das sie überfliegt und abheftet. Ob der Vertrag noch etwas taugt? Keine Ahnung. Und jetzt liest sie in der Zeitung, dass die Riester-Rente reformiert wird, dass es ab 2027 etwas komplett Neues gibt. So oder so ähnlich geht es gerade Millionen Menschen in Deutschland. Falls Sie sich in Frau Müller wiedererkennen: Sie sind in guter Gesellschaft. Und die gute Nachricht vorab – niemand muss heute etwas entscheiden. Aber es lohnt sich, zu verstehen, was da kommt.

Was ist eigentlich passiert?

Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu, verkündet wurde es Ende Mai im Bundesgesetzblatt. Ab dem 1. Januar 2027 können die ersten neuen Verträge abgeschlossen werden. Der Grundgedanke: Die Riester-Rente galt drei Jahrzehnte lang als zu kompliziert, zu teuer und wegen der Beitragsgarantie zu sehr auf niedrig verzinste Anlagen angewiesen. Ihr Nachfolger heisst Altersvorsorgedepot – stärker am Kapitalmarkt orientiert, einfacher, weiterhin staatlich gefördert.

Was bedeutet das für Sie?

Ab 2027 können Sie zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente in ein neues, staatlich gefördertes Wertpapierdepot einzahlen, wahlweise mit oder ohne Garantie. Ihr bestehender Riester-Vertrag läuft davon unberührt einfach weiter, wenn Sie nichts tun.

Unsere Empfehlung

Lehnen Sie sich zurück, bevor Sie etwas unterschreiben. Viele Detailfragen, etwa zum staatlichen Standarddepot, sind noch offen. Wer jetzt vorschnell handelt, verschenkt möglicherweise Vergleichsmöglichkeiten, die erst 2027 entstehen. Genau deshalb lohnt sich schon jetzt ein unabhängiges Beratungsgespräch mit HECKT HILFT: Wir ordnen Ihren bestehenden Vertrag ein, zeigen Ihnen mit unserem Vergleichsrechner, wie sich Ihre Förderung 2027 verändert, und stellen so gemeinsam mit Ihnen die Entscheidungsweichen für 2027.

Drei Produkte statt einer Versicherung

Das neue System ist ein Baukasten mit drei Varianten, die alle als zertifizierter Altersvorsorgevertrag zugelassen sein müssen. Das freie Altersvorsorgedepot: Sie wählen selbst aus zugelassenen Fonds und ETFs, ohne Beitragsgarantie, mit bis zu 100 Prozent Aktienquote. Das Standarddepot: die gesetzlich vorgeschriebene Einsteigerlösung mit zwei vorausgewählten Fonds und einem Kostendeckel von maximal 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr; zusätzlich soll ein öffentlicher Träger ein eigenes staatliches Standarddepot anbieten, das laut Medienberichten zum Starttermin aber wohl noch nicht bereitsteht. Garantieprodukte: wahlweise 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie, dafuer ohne gesetzliche Kostenobergrenze.

Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen sich künftig aktiv entscheiden: selbst Fonds auswählen, eine bequeme Komplettlösung nutzen oder Sicherheit vor Rendite stellen. Eine Einheitslösung wie früher gibt es nicht mehr.

Unsere Empfehlung

Je länger Ihr Anlagehorizont bis zur Rente, desto eher lohnt sich der Blick auf das freie Depot oder das Standarddepot. Wer in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren vor der Rente steht, sollte Garantieprodukte nicht vorschnell abschreiben. Welche der drei Varianten zu Ihnen passt, lässt sich nicht pauschal beantworten – das hängt von Alter, Risikobereitschaft und Gesamtsituation ab. In einem unabhängigen Beratungsgespräch mit HECKT HILFT gehen wir das konkret mit Ihnen durch, statt Ihnen ein einzelnes Produkt zu verkaufen.

Die Förderung: Wie viel legt der Staat dazu?

Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 Cent Zulage pro eingezahltem Euro, maximal 180 Euro – das sind 50 Prozent Förderung, bevor der Kapitalmarkt auch nur einen Cent beigetragen hat. Für weitere Einzahlungen zwischen 360 und 1.800 Euro kommen noch einmal 25 Cent je Euro dazu, maximal 360 Euro; wer den vollen Rahmen bis 1.800 Euro ausschöpft, kommt im Schnitt auf eine Förderquote von rund 30 Prozent über den gesamten Beitrag gerechnet. Auch das ist, für sich genommen, eine beachtliche Zahl: 30 Prozent Rendite, die von Tag eins an feststehen, ganz ohne Kursrisiko. In Summe ergibt das eine maximale Grundzulage von 540 Euro pro Person und Jahr. Der entscheidende Unterschied zu frueher: Bei der alten Riester-Rente musste ein Teil dieser Förderung erst die Kosten der verpflichtenden Beitragsgarantie ausgleichen, denn Anbieter mussten konservativ und teuer absichern, was auf die Rendite drückte. Beim Altersvorsorgedepot entfällt dieser Garantiezwang – die staatliche Förderung kommt jetzt zusätzlich zur vollen Rendite des Kapitalmarkts obendrauf, statt von ihr aufgefressen zu werden. Familien erhalten zusätzlich 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr, und das Wichtige dabei: Dafür ist kein separater Beitrag nötig. Die Kinderzulage wird im Verhältnis 1:1 auf denselben Eigenbeitrag berechnet, den Sie ohnehin einzahlen – schon 25 Euro monatlich, 300 Euro im Jahr, reichen pro Kind für den vollen Betrag. Wer also die vollen 360 Euro für die Grundzulage einzahlt und ein Kind hat, bekommt aus derselben Einzahlung 180 Euro Grundzulage plus 300 Euro Kinderzulage: 480 Euro Förderung auf 360 Euro eigenes Geld, weit über 100 Prozent. Und das Wichtige dabei: Die Zahl der Kinder ist nicht gedeckelt. Jedes kindergeldberechtigte Kind bekommt seine eigenen bis zu 300 Euro, unabhängig davon, wie viele Geschwister es hat – eine Familie mit drei Kindern kann so bis zu 900 Euro Kinderzulage zusätzlich zur Grundzulage erhalten, solange der jeweilige Mindestbeitrag pro Kind erreicht wird. Alternativ prüft das Finanzamt automatisch den Sonderausgabenabzug bis 6.840 Euro im Jahr. Auch der Kreis der Förderberechtigten wurde erweitert: die meisten Selbstständigen, Beamte, Richter, Soldaten und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke zählen jetzt dazu.

Förderung im Vergleich: Riester heute vs. Altersvorsorgedepot ab 2027
Grundzulage (max. pro Jahr)
175Riester
540Neu ab 2027
Kinderzulage pro Kind (max.)
300Riester
300Neu ab 2027
Mindesteigenbeitrag für volle Förderung*
1425Riester
360Neu ab 2027

Bei der Kinderzulage gilt bei Riester 300 Euro für Kinder ab Geburtsjahrgang 2008, davor 185 Euro. Der eigentliche Unterschied beim Altersvorsorgedepot: Die Zahl der Kinder ist nicht gedeckelt, jedes Kind zählt einzeln mit bis zu 300 Euro. * Bei Riester war der Mindesteigenbeitrag für die volle Förderung einkommensabhängig: 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Grundzulage, hier beispielhaft bei 40.000 Euro Bruttoeinkommen gerechnet (1.600 Euro minus 175 Euro Grundzulage). Bei höherem Einkommen war entsprechend mehr nötig, bei niedrigerem weniger. Beim Altersvorsorgedepot gilt für alle derselbe pauschale Beitrag von 360 Euro für die maximale Förderquote, unabhängig vom Einkommen, das macht es deutlich einfacher zu verstehen.

Was bedeutet das für Sie?

Ob 50 Prozent auf die ersten 360 Euro oder rund 30 Prozent im Schnitt bei voller Ausschöpfung bis 1.800 Euro: In beiden Fällen ist das eine Rendite, die schon vor jedem Börsentag feststeht – und die, anders als früher bei Riester, nicht durch teure Garantiekosten wieder aufgefressen wird, sondern zusätzlich zur vollen Marktrendite kommt. Mit Kind wird es noch besser: Die Kinderzulage wird auf denselben Euro berechnet, den Sie sowieso einzahlen. Sie brauchen dafür kein zusätzliches Geld, sondern bekommen auf ein und demselben Euro doppelte Förderung – und das gilt für jedes Kind einzeln, ohne Obergrenze bei der Kinderzahl. Eine Familie mit drei Kindern profitiert dreifach von genau demselben Prinzip.

Unsere Empfehlung

Zielen Sie, wenn finanziell möglich, auf mindestens 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr, 30 Euro im Monat – hier ist die Förderquote mit 50 Prozent am höchsten, und mit Kindern potenziert sich der Effekt auf derselben Einzahlung. Wie viel Förderung in Ihrem konkreten Fall wirklich herauskommt, inklusive Kinderzulage und im Vergleich zu einer Anlage ohne Förderung, rechnen wir Ihnen bei HECKT HILFT gerne mit unserem Vergleichsrechner vor – kostenfrei, unverbindlich und unabhängig vom Anbieter.

Was kostet das Ganze?

Für das Standarddepot gilt eine feste Obergrenze von maximal 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr. Für das freie Altersvorsorgedepot und für Garantieprodukte gibt es dagegen keine gesetzliche Kostenobergrenze. Eine Petition mit mehr als 250.000 Unterschriften forderte einen strengeren Deckel von 0,5 Prozent. Wichtig: Bietet ein Versicherer ein Altersvorsorgedepot an, handelt es sich rechtlich meist um eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Abschlusskosten und tendenziell höheren laufenden Kosten als bei einem echten Depot einer Bank oder eines Brokers.

Was bedeutet das für Sie?

Ein Prozentpunkt mehr oder weniger Kosten pro Jahr kann über 30 bis 40 Sparjahre mehrere zehntausend Euro Unterschied am Ende ausmachen. Der gesetzliche Kostendeckel gilt nur für das Standarddepot.

Unsere Empfehlung

Fragen Sie bei jedem Angebot konkret nach den Effektivkosten pro Jahr, nicht nach einzelnen Gebühren. Nutzen Sie das gedeckelte Standarddepot als Vergleichsmassstab, bevor Sie sich für ein teureres Produkt entscheiden. Als unabhängige Beratung sind wir bei HECKT HILFT keinem einzelnen Anbieter verpflichtet – wir vergleichen für Sie, was am Markt tatsächlich ankommt, und sagen Ihnen ehrlich, wo sich ein Aufpreis lohnt und wo nicht.

Flexibel statt festgezurrt

Sie können den Anbieter jederzeit wechseln, ohne die Förderung zu verlieren. In den ersten fünf Jahren darf der bisherige Anbieter bis zu 150 Euro Wechselgebühr verlangen, ab dem sechsten Vertragsjahr ist der Wechsel kostenfrei. Guthaben lässt sich, ähnlich wie bei Wohn-Riester, für wohnwirtschaftliche Zwecke entnehmen, etwa für den Kauf einer selbstgenutzten Immobilie, den Hausbau, eine energetische Sanierung oder den altersgerechten Umbau. Im Todesfall wird das Depot an den Ehepartner ohne Abzüge übertragen, ansonsten müssen die Förderungen in der Regel zurückgezahlt werden.

Was bedeutet das für Sie?

Sie sind nicht mehr für Jahrzehnte an einen einzigen Anbieter gebunden. Unzufriedenheit mit hohen Kosten oder schlechter Betreuung lässt sich künftig durch einen Wechsel lösen.

Unsere Empfehlung

Auch wenn ein Wechsel künftig einfacher ist: Ein von Anfang an günstig und passend gewähltes Depot erspart Ihnen unnötige Wechselgebühren und Reibungsverluste. Lassen Sie uns gemeinsam die richtige Wahl von Anfang an treffen, statt später nachzubessern – ein Gespräch mit HECKT HILFT reicht, um Ihre Optionen zu sortieren.

Auch über den Arbeitgeber: Firmenkonditionen durch einen Gruppenvertrag

Anders als bei der betrieblichen Altersvorsorge sieht das Gesetz für das Altersvorsorgedepot keinen automatischen Gruppenvertrag vor: Die Förderung läuft individuell über die Zulagenstelle direkt an jede Person, nicht über den Betrieb. Trotzdem gibt es einen Weg, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über ihren Arbeitgeber von besseren Konditionen profitieren können: Schliesst ein Unternehmen eine Rahmenvereinbarung, also einen Gruppenvertrag, mit einem Anbieter wie der Allianz ab, kommen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihr eigenes, privates Altersvorsorgedepot automatisch in den Genuss der ausgehandelten Firmenkonditionen. Der Vertrag selbst bleibt ein individueller Vertrag der einzelnen Person, es ändert sich lediglich die Kostenbasis. Für den Arbeitgeber entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten oder Verpflichtungen: anders als bei der bAV gibt es keinen Zuschusszwang und keine Haftung. Die Allianz wird solche Firmenkonditionen anbieten, sobald das Altersvorsorgedepot am 1. Januar 2027 startet.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Ihr Arbeitgeber eine solche Rahmenvereinbarung abschliesst, profitieren Sie möglicherweise von günstigeren Konditionen auf Ihrem eigenen Altersvorsorgedepot, ohne dass sich sonst etwas an Ihrem Vertrag ändert. Für Arbeitgeber ist das ein Mitarbeitervorteil zum Nulltarif: kein finanzielles Engagement, keine Haftung, aber ein Pluspunkt bei der Mitarbeiterbindung.

Unsere Empfehlung

Wenn Sie selbst Unternehmerin oder Unternehmer sind: Sprechen Sie uns an. Wir richten für Ihr Unternehmen eine Rahmenvereinbarung mit der Allianz ein, damit Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab 2027 automatisch von besseren Konditionen profitieren – ganz ohne Kosten oder Aufwand für Sie als Arbeitgeber. Als Angestellte oder Angestellter fragen Sie einfach in Ihrer Personalabteilung nach, ob es eine solche Vereinbarung schon gibt oder geben könnte, und sprechen Sie uns bei HECKT HILFT gerne direkt an.

Riester behalten oder wechseln?

Bestehende Riester-Verträge, die bis 31. Dezember 2026 abgeschlossen wurden, geniessen vollen Bestandsschutz und laufen unverändert zu den bisherigen Konditionen weiter, wenn Sie nichts tun. Für das Behalten sprechen ein günstiges Auszahlungsalter im Altvertrag, oft bereits ab 62 statt künftig 65, werthaltige Garantien bei kurzer Restlaufzeit und ein niedriger Mindestbeitrag für die volle Zulage bei Altverträgen, oft nur 60 Euro im Jahr gegenüber 360 Euro bei neuen Verträgen. Für einen Wechsel sprechen höhere Renditechancen ohne Garantiekorsett, oft niedrigere Kosten und mehr Flexibilität bei der Auszahlung. Die Verbraucherzentralen warnen ausdrücklich vor einer Verkaufswelle zum Jahresende und raten, sich nicht durch befristete Wechselprämien unter Druck setzen zu lassen.

Was bedeutet das für Sie?

Niemand zwingt Sie, Ihren Riester-Vertrag zu kündigen. Ob ein Wechsel sich lohnt, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab: Alter, Restlaufzeit, Garantiekonditionen und tatsächliche Kosten.

Unsere Empfehlung

Kündigen Sie einen bestehenden Riester-Vertrag niemals vorschnell, das ist fast immer die teuerste Option. Lassen Sie stattdessen Ihren individuellen Vertrag mit den neuen Konditionen durchrechnen, sobald konkrete Angebote vorliegen. Genau das machen wir bei HECKT HILFT bereits heute mit unseren Kunden: Wir prüfen den bestehenden Riester-Vertrag, rechnen die Alternativen mit unserem Vergleichsrechner durch und geben eine klare, unabhängige Handlungsempfehlung. Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Gespräch mit uns.

Die Auszahlphase: Wie kommt das Geld zurück?

Die Auszahlphase kann frühestens mit 65 Jahren beginnen, der Start lässt sich bis spätestens zum 70. Lebensjahr hinausschieben. Zu Rentenbeginn dürfen Sie bis zu 30 Prozent des Kapitals einmalig entnehmen. Der Rest fliesst entweder als Auszahlplan, mindestens bis zum 85. Lebensjahr, oder als lebenslange Leibrente, auch eine Kombination ist möglich. Steuerlich gilt die nachgelagerte Besteuerung: Erst bei Auszahlung wird mit dem dann individuellen Einkommensteuersatz versteuert, meist vorteilhaft, weil der Steuersatz im Ruhestand oft niedriger liegt, typischerweise 20 bis 30 Prozent. Anders als bei einem normalen ETF-Depot gibt es hier keinen Sparerpauschbetrag und keine Teilfreistellung.

Was bedeutet das für Sie?

Sie zahlen heute keine Steuern auf die Erträge in Ihrem Depot, dafür später auf die volle Auszahlung. Das lohnt sich für die meisten Menschen, weil der Steuersatz im Ruhestand niedriger ist.

Unsere Empfehlung

Denken Sie die Auszahlphase schon beim Einstieg mit: Wer voraussichtlich weiteres Einkommen im Ruhestand haben wird, etwa aus Vermietung oder Betriebsrente, sollte die steuerliche Gesamtsituation frühzeitig durchrechnen lassen. In einem Beratungsgespräch mit HECKT HILFT betrachten wir Ihre gesamte Ruhestandsplanung, nicht nur ein einzelnes Produkt – damit am Ende netto möglichst viel bei Ihnen ankommt.

Chancen und Risiken ehrlich abgewogen

Chancen: deutlich höhere Förderquoten als bei Riester, echte Kapitalmarktbeteiligung ohne Garantiezwang, ein gesetzlicher Kostendeckel beim Standarddepot als Vergleichsmassstab, mehr Flexibilität bei Wechsel und Auszahlung, ein breiterer Kreis an Förderberechtigten. Risiken: ohne Garantieprodukt tragen Sie das volle Kursrisiko selbst, ausserhalb des Standarddepots gibt es keine Kostenobergrenze, das Kapital ist bis zum Rentenalter fest gebunden, die volle nachgelagerte Besteuerung kann bei hohem Alterseinkommen ungünstiger sein, und das geplante staatliche Standarddepot dürfte zum Starttermin noch nicht verfügbar sein.

Was bedeutet das für Sie?

Das neue System bietet mehr Renditechancen, aber auch mehr Eigenverantwortung. Es gibt kein Rundum-sorglos-Paket mehr wie früher.

Unsere Empfehlung

Treffen Sie die Entscheidung zwischen Garantie und freier Kapitalmarktanlage anhand Ihres Anlagehorizonts und Ihrer persönlichen Risikotragfähigkeit, nicht nach Bauchgefühl. Nur wer seine eigenen Möglichkeiten, Chancen und Risiken wirklich kennt, kann bewusst entscheiden – genau dabei unterstützen wir Sie bei HECKT HILFT mit unabhängiger, fachlicher Beratung statt Verkaufsdruck.

Wer sollte was tun? Vier typische Situationen

Die Berufseinsteigerin Anfang 30 ohne bestehenden Riester-Vertrag: freies Depot oder Standarddepot, der lange Anlagehorizont spricht für eine hohe Aktienquote. Die Familie mit zwei Kindern und mittlerem Einkommen: die Kinderzulage nutzen, schon kleine monatliche Beiträge pro Kind lösen die volle Förderung aus. Der langjährige Riester-Sparer mit 58 Jahren kurz vor der Rentenphase: den Bestandsvertrag behalten, die kurze Restlaufzeit spricht klar dafür. Die Selbstständige, erstmals förderberechtigt: ein Einstieg ab 2027 lohnt sich, sofern die Einkuenfte nach Paragraf 15 oder 18 EStG erzielt werden und eine Steuererklärung abgegeben wird.

Was bedeutet das für Sie?

Pauschale Antworten gibt es bei diesem Thema nicht. Ihre Lebenssituation, Ihr Alter und Ihre Restlaufzeit entscheiden, welche Variante zu Ihnen passt.

Unsere Empfehlung

Ordnen Sie sich selbst grob einer dieser Situationen zu – und lassen Sie uns anschliessend gemeinsam Ihren konkreten Fall persönlich durchrechnen. Mit unserem Vergleichsrechner und unserer unabhängigen Beratung stellen wir gemeinsam mit Ihnen die Entscheidungsweichen für 2027.

Ihr Fahrplan für die nächsten Monate

Zurück zu Frau Müller: Was sollte sie jetzt tun? Nichts überstürzen, aber sich vorbereiten. Prüfen Sie Ihren bestehenden Riester-Vertrag: Kosten, Auszahlungsalter, Garantiekonditionen. Lassen Sie sich nicht durch befristete Angebote oder Wechselprämien unter Druck setzen, die Förderung geht bei einem späteren Abschluss nicht verloren. Warten Sie, wo sinnvoll, konkrete Angebote und die Konditionen des Standardprodukts ab. Klären Sie für sich, wie viel Sicherheit Sie brauchen und wie viel Rendite Sie wollen. Und lassen Sie Ihre persönliche Situation individuell durchrechnen, pauschale Antworten gibt es bei diesem Thema nicht. Die Rentenreform 2027 ist kein Grund zur Panik, aber ein guter Anlass, die eigene Altersvorsorge einmal grundlegend zu überprüfen. Genau dafür sind wir da: HECKT HILFT begleitet Sie mit fachlicher Beratung und unserem Vergleichsrechner durch diese Entscheidung. Uns ist wichtig, dass Sie Ihre Möglichkeiten und Ihre persönliche Situation genau kennen, damit Sie am Ende selbst befähigt sind, die für Sie richtige Wahl zu treffen.

Auf den Punkt

Bestehende Riester-Verträge bleiben unverändert gültig. Ab 2027 kommt mit dem Altersvorsorgedepot ein neues, renditestärkeres und flexibleres Fördersystem, aber mit mehr Eigenverantwortung. Vorschnelle Kündigungen des alten Vertrags sind fast nie die richtige Reaktion. Wir bei HECKT HILFT stellen Ihnen dieses Wissen bewusst zur Verfügung – und daneben unsere fachliche Beratung: Es ist uns wichtig, unsere Kundinnen und Kunden so zu befähigen, dass sie die für sich richtige Entscheidung selbst treffen können. Mit unserem Vergleichsrechner steigen wir mit unseren Kunden schon heute in genau diese Gespräche ein.

Quellen (Auswahl): Deutscher Bundestag, Bundesregierung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, Verbraucherzentrale, VZ VermögensZentrum, Allianz, ING. Stand: September 2026. Angaben ohne Gewähr; massgeblich sind die veröffentlichte Gesetzesfassung sowie die noch ausstehenden Rechtsverordnungen. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

Kennen Sie Ihre Möglichkeiten für 2027?

Wir stellen Ihnen diese Informationen bewusst zur Verfügung – und daneben unsere fachliche Beratung. Es ist uns wichtig, unsere Kundinnen und Kunden so zu befähigen, dass sie ihre Möglichkeiten, Chancen und Risiken kennen und die für sich richtige Entscheidung selbst treffen können. Mit unserem Vergleichsrechner steigen wir mit unseren Kunden schon heute in genau diese Gespräche ein und stellen gemeinsam die Entscheidungsweichen für 2027. Ob Riester behalten, wechseln oder ab 2027 neu einsteigen: Vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch mit uns.